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/ BWG - geistige Behinderung
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In Betreuten Wohngruppen wohnen Menschen, die sich in Wohntrainingsgruppen bereits einen gewissen Grad an Selbstständigkeit und psychischer Stabilität erworben haben. Auch die direkte Aufnahme ist unter bestimmten Umständen möglich. Folgende Mindestanforderungen muss der Bewohner für die Aufnahme in einer Betreuten Wohngruppe erfüllen:- Hilfe organisieren können,
- stundenweise ohne Betreuung sein können,
- selbständig den Arbeitsplatz erreichen können
Selbstständigkeit wird groß geschrieben. Ihren Tagesablauf gestalten die Bewohner nach Möglichkeit in Eigenregie. Jeder hat bestimmte Aufgaben zu übernehmen und sein Haushaltsgeld eigenständig zu verwalten. Er soll sich selbst verpflegen, einkaufen und die Haushaltskasse führen. Die Wohnung wird von den Bewohnern unter Aufsicht des Fachpersonals selbst gereinigt, auch die Wäschepflege zählt zu ihren Aufgaben. Wohnstättenmitarbeiter achten allerdings auf die Sicherung der allgemeinen Hygiene.
Für die Wohngruppen werden Häuser oder Wohnungen angemietet. Innerhalb der Wohngruppen sind verschiedene Konstellationen möglich. Es können Paare und Einzelpersonen in einer Wohngruppe zusammenleben.
Striewski: „Die betreuten Wohngruppen bieten dem Bewohner die Möglichkeit, nach seinen individuellen Bedürfnissen, Fähigkeiten und persönlichen Freizeitinteressen zu leben.“ Die Entwicklung seiner Eigenständigkeit ist eine grundlegende Zielvereinbarung mit dem Bewohner. Ein Wechsel in die Ambulante Betreuung soll ermöglicht oder zumindest der Verbleib in der Betreuten Wohngruppe auf Dauer sichergestellt werden.
Leiterin Betreute Wohngruppen für Menschen mit geistiger Behinderung Emden
Ute StriewskiFöhrstraße 4a
26725 Emden
Tel.: (0 49 21) 94 88-485
Mobil: (0 171) 31 98-358
E-Mail: u.striewski@obw-emden.de
Bereichsleiter
Gerold DavidsHerderstr. 19
26721 Emden
Tel.: (0 49 21) 94 88-481
Mobil: (0 171) 31 98-123
E-Mail: g.davids@obw-emden.de




